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Ihre Ansprechpartner

Susann Voigt
Kundenzentrum / Forderungsmanagement

susann.voigt@gemeindewerke-grefrath.de
02158-915528

Katrin Minnich
Kundenzentrum

katrin.minnich@gemeindewerke-grefrath.de
02158-915522

Sollte Ihnen der Ausgleich von Forderungen aktuell nicht möglich sein, haben Sie gemäß der EnWG-Novelle 2021 und Strom/GasGVV-Novelle 2021 die Möglichkeit, mit einer Abwendungsvereinbarung (Ratenzahlungsvereinbarung) eine Zählersperrung abzuwenden. Die Abwendungsvereinbarung steht Ihnen weiter unten zum Download bereit.

Bitte beachten Sie, dass die Abwendungserklärung nur gültig ist, wenn diese vollständig ausgefüllt, vor einer Sperrung bei uns eingeht. Bei der enthaltenen Teilzahlung ist eine wöchentliche oder monatliche Teilzahlung möglich. Der vollständige Betrag muss hier spätestens innerhalb der nächsten sechs Monate beglichen werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie vorab die offenen Posten telefonisch unter 02158 9155 0 bei uns im Forderungsmanagement erfragen. Eine Abwendungsvereinbarung kann nicht mehrfach in Anspruch genommen werden.