Seite wählen

Liebe Badegäste,

wir eröffnen unser Hallenbad am 11.10.2021.

Corona Update // Neue Einlassregeln ab dem 04.02.2022!

EINLASSREGELN:

Mit aktueller Fassung der Coronaschutzverordnung gelten ab dem 04.03.2022 folgende Einlassregeln:

Der Einlass in das Schwimmbad ist für alle Personen (ab 18 Jahren) nur nach der 3G Regelung möglich.

Das bedeutet, dass der Zutritt nur für folgende Personen möglich ist (+Lichtbildausweis):

Geimpfte (mind. 2 Impfungen seit mindestens 14 Tagen, auch bei Johnson & Johnson),

Genesene (mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage nach Infektion/PCR-Test) oder

Getestete (POC-Schnelltest max. 24 h oder PCR-Test max. 48 h).

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren einer deutschen Schule sind aufgrund der regelmäßigen Schultestungen von den Zugangsbeschränkungen befreit und benötigen keinen 3G-Nachweis.

Kinder und Jugendliche einer ausländischen Schule (z.B. Niederlande) benötigen ab dem 6. Lebensjahr für den Einlass ins Schwimmbad einen der oben genannten 3G-Nachweise (geimpft, genesen oder getestet).

Neben einen der oben genannten Nachweise ist außerdem ein gültiger Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) notwendig!

Bitte beachten Sie außerdem, dass wir nur offizielle Testergebnisse (z.B. eines Testzentrums, Apotheke, Arztpraxen, etc.) akzeptieren (kein Selbsttest).

 

ACHTUNG:

Laut §3 Abs. 3 der Coronaschutzverordnung des Landes NRW sind Sie verpflichtet ein amtliches Dokument (Personalausweis oder Reisepass) mit sich zu führen, welches dem Verantwortlichen vorzuzeigen ist. Mit dem Abgleich zwischen Immunisierungsbescheinigung und Lichtbildausweis stellen wir sicher, dass es sich bei dem Nachweis auch wirklich um Ihren handelt und bitten daher um Verständnis für diese Kontrolle.

Desinfizieren Sie sich beim Betreten des Bades die Hände.

Personen mit Erkältungssymptomen erhalten keine Zutritt.

Kontaktverfolgung entfällt. Sie müssen keine Badezeit buchen.

Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Foyer und Umkleidebereich bis zum Spind.