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Sie möchten als Messstellenbetreiber in unserem Netzgebiet tätig werden? – Hier finden Sie die erforderlichen Informationen:

Gemäß §§ 5 und 6 MsbG kann auf Wunsch eines Anschlussnutzers / Anschlussnehmers im Netzgebiet der Gemeindewerke Grefrath GmbH der Messstellenbetrieb von einem Dritten (Messstellenbetreiber) durchgeführt werden, sofern der einwandfreie und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechende Messstellenbetrieb durch den Dritten gewährleistet ist. Die Messeinrichtung muss dabei den eichrechtlichen Vorschriften sowie den veröffentlichten technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität entsprechen.

Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen dem Netzbetreiber und dem Messstellenbetreiber ist der Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages erforderlich. Hierzu hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) bundeseinheitliche Standartrahmenverträge veröffentlicht, welche Sie u.a. im weiteren Verlauf dieser Seite zum Download finden.